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Hier finden Sie Informationen rund ums Studium.

Auf diesen Seiten sind alle Informationen und Materialien zu vergangenen, aktuellen und auch künftigen Veranstaltungen aufgeführt.

Schließlich kann man sich hier auch über die Betreuung des Schwerpunkts durch Prof. Dr. Barbara Grunewald informieren.

 

Allgemeine Hinweise / FAQ

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise. So können Sie vielleicht schon einige Ihrer Fragen zum Studium und zur Lehre direkt und unkompliziert nachlesen.

 

Remonstrationen

1. Bei Semesterabschlusstests oder kleinen Hausarbeiten ist die Remonstration grundsätzlich bis zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt beim jeweiligen Prüfer einzureichen. Wird das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben, beginnt die Remonstrationsfrist am ersten Vorlesungstag des Folgesemesters.

Im Übrigen wird für Fristberechnungen auf die Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verwiesen. Diese finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes:

http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html

2. Die Remonstration ist schriftlich zu begründen und zusammen mit der Originalklausur innerhalb der jeweils geltenden Frist am Lehrstuhl einzureichen. Dabei muss ggf. anhand der Musterlösung oder der Korrekturanmerkungen dargelegt werden, warum die Arbeit anders bewertet werden soll. Der allgemeine Hinweis, dass die Bewertung zu schlecht sei, ist nicht ausreichend.

Erasmus-Studenten

1. Für Erasmusstudenten gibt es bei allen von unserem Lehrstuhl angebotenen Vorlesungen die Möglichkeit die Semesterabschlussklausur mitzuschreiben. Bitte melden Sie sich vorher bei uns per Email (barbara.grunewaldSpamProtectionuni-koeln.de) an. Dies erleichtert den Arbeitsablauf. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch per Email an uns wenden.

2. Bei der Bewertung der Leistungen wird auf etwaige sprachliche Schwierigkeiten Rücksicht genommen.

3. Die Ergebnisse Ihrer Prüfung werden von uns an das ZIB (Zentrum für internationale Beziehungen) weitergeleitet. Dort erhalten sie auch ihr Gesamtzeugnis. Sofern sie davon unabhängig eine Bescheinigung über die von Ihnen belegte Veranstaltung benötigen, teilen Sie uns dies bitte am besten schon bei der Anmeldung mit.

 

Wirtschaftsjuristen

1. Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht erforderlich. Es reicht ein Vermerk auf dem Deckblatt der Klausur.

2. Die korrigierten Klausuren werden von uns an das ZIB (Zentrum für internationale Beziehungen) weitergeleitet und können dort abgeholt / eingesehen werden.

3. Für den Fall, dass Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie beim Lehrstuhl einen Nachkorrekturantrag stellen.

 

Phil.-Fak.-Studenten

1. Sie müssen sich ohne Ausnahme für alle Prüfungen, die Sie an unserem Lehrstuhl ablegen wollen, beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zu den bekannt gegebenen Meldefristen anmelden.

2. Für alle Anfragen zur Anerkennung von Leistungen, der Anmeldung zur Veranstaltung o. ä. ist das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig.

3. Die Leistungen werden nach den Notenstufen Ihrer Fakultät bewertet.

4. Für den Fall, dass Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie beim Lehrstuhl einen Nachkorrekturantrag stellen.

 

Diese Hinweise gelten lediglich für Lehrveranstaltungen und Klausuren, die vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht angeboten werden. Für das Verfahren an anderen Instituten und Lehrstühlen sind sie nicht gültig.